Kurparkordnung
Damit alle unsere Gäste hier Ruhe und Erholung finden und zur Vermeidung von Unfällen, bitten wir Sie um Beachtung der folgenden Punkte:
Folgende Punkte sind untersagt:
- Das Fliegen von Drohnen sowie Foto- und Videoaufnahmen mittels Drohnen ohne schriftliche Ausnahmegenehmigung durch die Kur- und Bäder GmbH Bad Dürrheim. Genehmigungen können unter datenschutz@kurundbaeder.de beantragt werden. Bei Verstößen müssen unter Anwesenheit eines Mitarbeiters der Kur- und Bäder GmbH Bad Dürrheim die Aufnahmen gelöscht werden.
- Das Befahren mit Fahrzeugen jeder Art. Ausnahmen sind Rollstühle, Behindertenmobile, Kinderwagen und Wirtschaftsfahrzeuge der Kur- und Bäder GmbH.
- Fahrradfahren, Rollschuhlaufen, Inline-Skating sowie Fahren von Skateboards und ähnlichem.
- Hunde oder sonstige Tiere mitzubringen (Ausnahme Blindenführhunde).
- Das Füttern jeglicher Tiere innerhalb des Kurparks, insbesondere Fische und Wasservögel.
- Die Ausübung von Ballsportarten außerhalb der für diesen Zweck bestimmten Flächen.
- Baden oder Angeln in den Gewässern.
- Die Anlagen sowie die Gegenstände (Bänke, Brunnen, Lampen, Statuen usw.) und die Bepflanzungen zu beschädigen oder zu verunreinigen.
- Plakate, Aufkleber, Beschriftungen oder Werbeanlagen ohne Genehmigung der Kur- und Bäder GmbH anzubringen oder aufzustellen, sowie Waren aller Art einschließlich Speisen und Getränke oder gewerbliche Leistungen anzubieten.
- Das Zelten, Nächtigen, Grillen, Lagerfeuer oder ähnliches anzulegen oder zu entfachen.
- Bäume, Brunnen, Denkmäler und dergleichen zu besteigen.
- Einfriedungen und Absperrungen von Teilflächen zu übersteigen oder diese eigenmächtig zu verändern oder wegzuräumen.
- Das Abspielen von Musikgeräten, das Spielen von Musikinstrumenten, außer zu genehmigten Veranstaltungen
- Das Kneippbecken ist ein Therapiebecken und darf nicht als Kinderplanschbecken oder Spaßbecken missbraucht werden.
Haftung
Die Kur- und Bäder GmbH Bad Dürrheim haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung des Kurparks, ihrer Anlagen und ihrer Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen, ebenso haftet sie nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten, bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns vor, ein Kurparkverbot auszusprechen.
Toiletten
Behindertentoiletten und WCs befinden sich im Kurhaus, Café am Narrenschopf und im Wellness- und Gesundheitszentrum Solemar.
Öffnungszeiten/Witterung
Der Park ist täglich von 9 bis 18 Uhr oder spätestens bis zum Einbruch der Dunkelheit geöffnet. Bei Schnee oder Eislage, bei extremen Witterungsbedingungen sowie für Veranstaltungen kann der Kurpark ganz oder teilweise für Besucher gesperrt werden. Betreten auf eigene Gefahr!
Eltern haften für Ihre Kinder!
Bitte beachten Sie auch die separate Spielplatzordnung.
