Rehabilitation, Vorsorgeleistung – Für Ihre Gesundheit
Auch nach sämtlichen Reformen im Gesundheitswesen und der Rentenreform gibt es nach wie vor Kuren bzw. Rehabilitationsverfahren, die von den Sozialversicherungsträgern ganz oder teilweise finanziell getragen werden.
Der traditionelle Begriff „Kur“, welcher in der neuen Sozialgesetzgebung jedoch nicht mehr verwendet wird, umfasst ein breites Spektrum an Therapieverfahren, die je nach Schwere des Krankheitszustandes differenziert zur Vorsorge, Rehabilitation bzw. Linderung bei chronischen Erkrankungen eingesetzt werden.
Für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen und der Gesetzlichen Rentenversicherung sind vor allem die folgenden Formen des weit verzweigten Systems von Vorsorge- und Krankheitsbehandlungen von Bedeutung:
- Medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter/Väter (auch Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen)
- Ambulante Vorsorgeleistungen
- Stationäre Vorsorgeleistungen
- Ambulante Rehabilitation
- Stationäre Rehabilitation
Wie funktioniert die Beantragung?
Eine Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme kann jeder beantragen, der sich um seine Gesundheit sorgt und etwas für ihre Erhaltung tun möchte. Entscheidend für den Erfolg einer Kur ist es, sie in der richtigen Phase des Krankheitsverlaufs in die Behandlung zu integrieren.
Nach dem Sozialgesetzbuch können Versicherte bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse erforderliche ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten (vgl. SGB V § 23,2), stationäre Vorsorgeleistungen (vgl. SGB V § 23,4) oder ambulante stationäre Rehabilitationsleistungen beantragen(vgl. SGB V § 40; SGB VI § 9).
Für einen Antrag ist ein Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt notwendig. Gemeinsam stellen Sie dann den Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger, Kranken- oder Rentenversicherung. Auf diesem Antrag können Sie Bad Dürrheim als Wunsch-Kurort angeben. Anschließend wird der Kurantrag durch medizinischen Dienst, den Vertrags- oder Amtsarzt geprüft. Die Genehmigung erfolgt daraufhin durch Ihre zuständige Krankenkasse, Renten- oder Beihilfestelle. Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie mit Unterstützung Ihres Arztes schriftlich Widerspruch einlegen.
In der PDF-Datei „Die Kur im Sozialrecht“ finden Sie den genauen Ablauf für die Beantragung zur Kur!